Sich Herausforderungen stellen. Neue Wege entdecken. Gefühle ausdrücken können. Eigene Potentiale erkennen. Neue Verhaltensweisen erproben. Klarheit gewinnen. Freiheit spüren. Verantwortung übernehmen. Sinn verwirklichen.
Psychologische Beratung oder Psychotherapie ist Lebensbegleitung. Eine kreative Idee. Ein zündender Gedanke. Eine veränderte Perspektive. Eine neue Möglichkeit. Oder eine Kraft, die zur Heilung beiträgt. Nutzbar als längerfristige Entwicklungschance oder zum kurzfristigen Auftanken.
Die Dauer hängt von Ihrer Ausgangssituation und Ihrer Motivation ab.
Verschwiegenheit:
Jeder Kontakt mit mir wird vertraulich behandelt. Als Klinische- und Gesundheitspsychologin und Psychotherapeutin bin ich gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Honorar:
Das Honorar beträgt je nach Leistung zwischen 100 € bis 130 € (Einheit: 45 bis 50 Minuten).
Psychotherapie als Kostenzuschuss-Leistung
Bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung bzw. chefärztlichen Bewilligung leistet die OÖGKK einen Kostenzuschuss von € 28 für eine Psychotherapiesitzung (seit 1. September 2018) je Einzeltherapie. In diesen Fällen ist das Honorar vorerst selbst zu bezahlen. Der Klient muss dafür die bezahlte Honorarnote selbst einreichen und erhält einen Kostenzuschuss. Die ärztliche Bestätigung bzw. chefärztliche Bewilligung muss gemeinsam mit der saldierten Honorarnote dem Antrag auf Kostenzuschuss beigelegt werden.
Darüber hinaus kann für psychotherapeutische Behandlungen, bei denen die OÖGKK einen Kostenzuschuss gewährt, auch ein Antrag an den Unterstützungsfonds der OÖGKK gestellt werden.
Nachdem es sich dabei um eine freiwillige Leistung handelt, sind die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Antragstellers ausschlaggebend. Bei der Beurteilung einer Beihilfe sind somit das Haushaltseinkommen (Lohn, Gehalt, Pension … ) aber auch bestimmte Belastungen (wie z.B. Miete, Betriebskosten, Hausabgaben … ) zu berücksichtigen. Diesem Antrag sind neben der Rechnung bzw. dem Kostenvoranschlag daher auch entsprechende Einkommensnachweise beizulegen, sowie diverse Unterlagen, aus denen finanzielle Belastungen hervorgehen (z.B. Kreditrückzahlungen, Alimente etc.). Ein Musterformular für die Antragstellung finden Sie auf der Homepage der OÖGKK downloadbar.
Überblick über die Höhe der Zuschüsse bei den diversen Krankenkassen – Download
Hinweis:
Terminabsagen sind kostenfrei bis zu zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin möglich. Kurzfristigere Absagen werden in Rechnung gestellt.